- Führerschein Klasse C
- Führerschein Klasse CE
- Führerschein Klasse C/CE
- Führerschein Klasse D
- Führerschein Klasse DE
- Führerschein Klasse D/DE
- Führerschein Klasse T
Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz ( BKrFQG )
Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für bestimmte Kraftfahrzeuge in Güter - und Personenverkehr ist am 01.Okt.2006 in Kraft getreten.
Für wen gilt die Regelung:
Kraftfahrzeuge für die eine Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sowie ALT- Fahrerlaubnis 2, 3 erforderlich ist.
Für gewerbliche Fahrten im Güter - und Personenverkehr.
Ab wann gilt die Regelung:
Für alle die gewerblich tätig sind:
Um die Weiterbildung der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem
Ablaufdatum der Führerscheins, die Weiterbildung bis 10.09.2015 (BUS) oder 10.09.2016 (LKW) erfolgen.
Fahrschule Thomas Brunen
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